Skip to main navigation Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Künstliche Intelligenz im Nachbarrecht

[Update: 21.03.2025] im Oktober 2024 hat die Fraktion der FDP im Landtag NRW einen Antrag zur Künstlichen Intelligenz (KI) und zu einem Large Language Model (LLM) im Nachbarrecht eingebracht. …

Bei der KI handelt es sich um ein Modell zur Automatisierung von maschinellem Lernen, LLM ist ein Sprachmodell zur Textgenerierung. Vereinfacht gesprochen werden mit einer KI Daten gesammelt und zu einer Wissensbasis zusammengeführt. Mit dem LLM Modell können Ergebnisse aus diesem Wissen dann in natürlicher Sprache ausgegeben werden.

Hintergrund ist, dass eruiert werden soll, ob das Nachbarrecht in NRW den Bürgerinnen und Bürger durch KI nähergebracht werden kann. So soll die KI in der Justiz zu einer höheren Akzeptanz führen. Das Nachbarrecht wurde als „einfaches Rechtsinstitut“ (Zitat des Antrags) ausgewählt. Letzteres mögen Schiedspersonen aus ihrer Praxis durchaus anders beurteilen.

Fernziel soll sein, dass die KI von Bürgern, Schiedspersonen, Anwälten und Richtern für eigene Rechtsprüfungen genutzt werden kann. Ob dies gelingt wird sich zeigen müssen.

Für die Schiedspersonen von Interesse ist, dass zur „Fütterung“ der KI sämtliche Urteile der unteren Instanzen (Amtsgerichte) digitalisiert und anonymisiert werden und damit frei zugänglich werden.

Wir bleiben an diesem spannenden Thema dran und werden Sie über Neuigkeiten und Fortschritte informieren.

 

Den Antrag MMV 18-10883 vom 01.10.2024 der FDP-Fraktion finden Sie hier.

 

Update 13.03.2025:

Die Stellungnahmen sind eingegangen, Sie finden sie hier.

Am 19.03.2025 tagt der Rechtsausschuss und behandelt das Thema unter TOP 8.

 

Update 21.03.2025:

Am 19.03.2025 hat der Rechtsausschuss über den Antrag der FDP-Fraktion beraten. In der anschließenden Abstimmung wurde der Antrag abgelehnt. Das bedeutet, dass dem Landtag empfohlen wird dieses Projekt der KI im Recht (derzeit) nicht weiter zu verfolgen. Zum anderen, dass die vollständige und anonyme Erfassung der Gerichtsurteile aus diesem Antrag nicht umgesetzt wird. Eine Datenbank mit den Urteilen hätte den Schiedspersonen sicherlich eine Hilfestellung bei Nachbarrechtsstreitigkeiten sein können.