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Erhebung von Umsatzsteuer auf die Kosten ab 01.10.2024 in Kraft

Am 11.09.2024 hat der Landtag NRW die Änderung des SchAG NRW zur Erhebung von Umsatzsteuer auf die Kosten bei bürgerlichen Streitigkeiten beschlossen. ...

Die Gesetzesänderung tritt zum 01. Oktober 2024 in Kraft.

Hier können Sie die entsprechenden §§ 41 bis 48 mit den eingearbeiteten Änderungen als PDF-Datei herunterladen.

Wie die praktische Umsetzung erfolgen soll, können wir Ihnen derzeit leider noch nicht mitteilen. Der Landesvorstand befasst sich mit dem Vorgang und wird in einem Info-Brief Informationen bereit stellen. Bis dahin bitten wir um Geduld.

Ihr Vorstand der Bzvgg. Aachen


01.10.2024 Update:
Sehen Sie hierzu den Infobrief 9 des Landesvorstand NRW den Sie gestern per Mail erhalten haben und der auf der Seite des Landesverbands nachzulesen ist.

25.10.2024 Update:
Heute haben Sie den Infobrief 10 des Landesvorstand NRW per Mail erhalten, der das Schreiben des Landes- und Bundesvorstands an das Justizministerium NRW enthielt. Auf der Seite des Landesverbands kann der Infobrief 10 nachgelesen werden.