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Ergebnis der abgeschlossenen Umfrage zu Aufwandsentschädigungen

Am 9. Juli hatten wir eine Umfrage in unserer Bezirksvereinigung gestartet, um eine Übersicht über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und über die Anwendung der Regelungen die mit dem § 48 SchAG NRW eröffnet sind zu gewinnen.

Diese Umfrage ist nunmehr abgeschlossen. Im Folgenden soll Ihnen das Ergebnis präsentiert werden.

Es wurden insgesamt 99 Schiedspersonen und stellvertretende Schiedspersonen angeschrieben, von denen 30 (30,3 %) geantwortet haben. Den Teilnehmern haben wir eine detaillierte Auswertung zukommen lassen.

Als Ergebnis lässt sich feststellen, dass 19 (63,33 % von 30 Teilnehmern) eine Aufwandsentschädigung erhalten, 11 (36,67 %) der Schiedspersonen erhalten keine Aufwandsentschädigung. Die durchschnittliche jährliche Aufwandsentschädigung beträgt rund 420.- EUR für die Schiedspersonen.

Von der Regelung die der § 48 SchAG NRW nach der Novellierung im Jahr 2021 bietet, erhalten 9 (30 %) Schiedspersonen die Verfahrensgebühr komplett und 3 (10 %) teilweise. 4 (13,33 %) der Teilnehmer machten keine Angabe.

Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit einen Überblick geben konnten, der für Sie hilfreich ist.

Den Teilnehmern danken wir für ihr Engagement.