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Umfrage zu Aufwandsentschädigungen für Schiedspersonen

Heute haben Sie per Mail eine kurze Umfrage über von Ihrer Kommune an Schiedspersonen gezahlte Aufwandsentschädigungen erhalten. Wir möchten Sie herzlich bitten an dieser teilzunehmen.

Das Thema Aufwandsentschädigungen wird in den Kommunen unseres Bezirks sehr unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Schiedspersonen die gar keine, eine monatliche oder eine jährliche Entschädigung ihrer Gemeinde erhalten. Grundsätzlich ist eine solche Zahlung eine freiwillige Leistung der Kommune, auf die kein Anspruch besteht.

Seit der Reform des SchAG NRW im Jahr 2021 ist es der Gemeinde möglich auf die Teilung der Verfahrenskosten ganz oder teilweise zu verzichten und den Schiedspersonen zukommen zu lassen (§ 48 Abs. 2 S. 2 SchAG NRW). So möchten wir die Gelegenheit nutzen und gleichzeitig abfragen wie diese Regelung in Ihrer Gemeinde gehandhabt wird.

Wir erbitten die Rücksendung bis zum 17. Juli 2024.

Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Teilnahme!